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  1. Wohnen
  2. Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Nachfolgend finden Sie – ohne Gewähr – die 9/2023 gültigen Einkommensgrenzen und Wohnraumgrößen. Sie können damit einschätzen, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Es handelt sich um das Jahresbrutto abzüglich Werbungskosten für alle Haushaltsmitglieder.

Aufgrund der Wohnungsgrößen entspricht die Zimmerzahl immer der Mindestanzahl von Bewohnern, also bei einer 3-Zimmer-Wohnung dre Personen, bei einer 4-Zimmer-Wohnung vier Personen etc.

  • 1 Person: 55.250 €
  • 2 Personen: 55.250 €
  • 3 Personen: 64.250 €
  • 4 Personen: 73.250 €
  • 5 Personen: 82.250 €
  • 6 Personen: 91.250 €
  • 7 Personen: 100.250 €
  • 8 Personen: 109.250 €

Wenn Sie den Wohnberechtigungsschein haben, steht auf diesem, welche Wohnungsgröße für Sie und ggf. Ihre Familie / Mitbewohnenden möglich ist.

Alle Infos zum Wohnberechtigungsschein erhält man auch online unter:
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnberechtigung

Ansprechstelle in Heidenheim ist unter https://www.heidenheim.de/-/behoerdenwegweiser/liegenschaften-stadt-heidenheim/oe6016942 erreichbar. Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz, (0 73 21) 3 27-15 12.

Wohnungsgröße

Wohnberechtigte können nicht jede Sozialmietwohnung anmieten. Die Sozialmietwohnung muss von der Wohnungsgröße und der Anzahl der Wohnräume passen. 

Der Wohnberechtigungsschein enthält deshalb Angaben zur angemessenen und damit die für den Haushalt des Antragstellers passenden Wohnungsgröße. 

Angemessen sind folgende Wohnungsgrößen nach Wohnfläche und Anzahl der Wohnräume:

  • Alleinstehende: bis zu 45 m² Gesamtwohnfläche (hier: 1-Zimmer-Wohnungen)
  • Haushalte mit 2 Haushaltsangehörigen: bis zu 60 m² Gesamtwohnfläche (hier: 2-Zimmer-Wohnungen)
  • Haushalte mit 3 Haushaltsangehörigen: bis zu 75 m² Gesamtwohnfläche (hier: 3-Zimmer-Wohnungen)
  • Haushalte mit 4 Haushaltsangehörigen: bis zu 90 m² Gesamtwohnfläche (hier: 4-Zimmer-Wohnungen)
  • Haushalte mit 5 Haushaltsangehörigen: bis zu 105 m² Gesamtwohnfläche (hier: 5-Zimmer-Wohnungen)
  • Für Haushalte mit mehr als 5 Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche jeweils um 15 m² und 1 weiteren Wohnraum (hier: 6-Zimmer-Wohnungen)
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