Viele Menschen beschäftigt die Frage, was aus ihrem Ersparten nach dem Tod wird. Das, was oft die materielle Frucht eines langen Lebens war, soll nicht einfach ausgegeben werden oder an den Staat fallen.
Ein Traum vieler ist es, dass der Nachlass noch viel Gutes bewirken soll. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten von eva’s Stiftung ist dies möglich. Sie haben damit die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer Not lindern wird. Und natürlich ist eva’s Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit.
Wenn Sie uns ein Vermächtnis zukommen lassen oder eva’s Stiftung als Erbe einsetzen möchten, sollten Sie dies – insbesondere bei einem größeren Vermögen oder umfangreichen Verwandtschaftsverhältnissen – unbedingt mit einem Notar besprechen.
Übersichtlich und verständlich erfahren Sie in unserer bewährten und anwaltlich geprüften Schrift „Informationen rund um Nachlass und Testament“ alles Wissenswerte rund um den letzten Willen. Diese Broschüre erhalten sie kostenlos per Post oder nachfolgend als pdf-Datei.
Download: Broschüre "Informationen rund um Nachlass und Testament"
Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit der Bitte um ein persönliches Gespräch an den Geschäftsführer der Stiftung wenden. Herr Dörfner wird Ihnen viele Ihrer Fragen beantworten können. Eine explizite Rechtsberatung ist jedoch Anwälten vorbehalten. Hier vermitteln wir gerne kompetente Ansprechpartner.
Wenn Sie ein Testament ohne die Unterstützung eines Notars verfassen möchten, so ist dies selbstverständlich möglich. Allerdings müssen Sie dabei einige Dinge beachten. Die wichtigsten Punkte sind:
1 Form
Das Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein. Sie dürfen keine Schreibmaschine und keinen Computer verwenden. Notieren Sie Ort und Datum und unterschreiben Sie unter der letzten Zeile – bei Ehegatten müssen beide unterschreiben.
2 Erbeinsetzung
Dies ist der wichtigste Punkt im Testament. Sie müssen (!) einen oder mehrere Erben einsetzen. Dies muss nicht die Person sein, welche am meisten erhält. Aber es ist die Person, welche Ihre Rechtsnachfolge antritt, also z.B. die Wohnung auflöst und sich um die möglicherweise vergebenen Vermächtnisse kümmern muss.
Wenn Sie eva’s Stiftung als Erbin einsetzen möchten, so werden wir uns um alles kümmern, was notwendig ist: Haushaltsauflösung, Grabpflege, Erfüllung von Auflagen, Verteilung von Vermächtnissen. Hierfür gibt es bei der eva eine eigene Stelle mit viel Erfahrung. Sie können die Erbeinsetzung wie folgt schreiben:
Als Erbin setze ich die Stiftung der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva’s Stiftung) ein, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart.
3 Vermächtnisse
Sie können im Testament nicht nur einen Erben einsetzen, sondern auch Vermächtnisse festlegen. Sie können sowohl Geld als auch Gegenstände (z.B. eine Immobilie oder Schmuck) als Vermächtnis an einzelne Personen oder Organisationen vergeben. Oftmals werden mehrere Vermächtnisse vergeben, beispielsweise an Neffen oder Nichten oder an unterschiedliche karitative Organisationen. Sie sollten bei einem Vermächtnis bedenken, dass sich bis zum Tod das Vermögen noch verändern kann. Manchmal ist es also besser, wenn Sie keine festen Beträge vergeben, sondern einen prozentualen Anteil Ihres Vermächtnisses, also z.B. 5 oder 10%.
4 Aufbewahrung
Wenn Sie entscheiden, wo Ihr Testament verwahrt sein soll, bedenken Sie immer, dass es schnell gefunden werden muss. Außerdem muss die Person, welche es findet, vertrauenswürdig sein. Tipp: Notieren Sie auf einem kleinen Zettel, den Sie immer bei sich führen sollten (z.B. in der Geldbörse), den Namen der Person oder Organisation, die Sie bezüglich Ihres Testaments ins Vertrauen gezogen haben. Dann kann diese Person sofort nach Ihrem Tod benachrichtigt werden und gemäß Ihrem Willen handeln.
Stellen Sie sicher, dass das Testament gefunden wird: Ihr eigenhändiges Testament können Sie an jedem beliebigen Ort verwahren. Sie müssen aber sicherstellen, dass es im Fall Ihres Todes aufgefunden und auch dem zuständigen Nachlassgericht beim Notariat (BaWü), anderswo beim Amtsgericht übergeben wird. Nachteil dabei ist, dass jemand, der mit dem Inhalt des Testaments nicht einverstanden ist, dieses einfach vernichten kann, wenn er es findet. Sie können das Testament auch von einer anderen Person verwahren lassen.
Das Testament beim Notariat/Amtsgericht hinterlegen: Sinnvoll ist es, ein eigenhändiges Testament bei Ihrem Notariat/ Amtsgericht (gebührenpflichtig) zu hinterlegen. Sie erhalten dann einen Hinterlegungsschein, den Sie bei Ihren Papieren an gut sichtbarer Stelle aufbewahren sollten. Aber auch für den Fall, dass der Hinterlegungsschein nicht gefunden wird, sind Sie auf der sicheren Seite: Das Notariat/Amtsgericht informiert das Standesamt Ihres Geburtsortes über das Testament und dieses seinerseits informiert im Fall Ihres Todes das Notariat/Amtsgericht. Das klingt etwas kompliziert, ist aber sehr sicher.
Sollten Sie sich zu einem notariellen Testament entschließen, wird dieses Testament beim Notariat/Amtsgericht verwahrt, wo sie wünschen. Gebühren Wenn Sie Ihr Testament hinterlegen möchten, fallen Gebühren an. Diese betragen derzeit 75,- Euro.
Download: Broschüre "Informationen rund um Nachlass und Testament"