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"eva's Stiftung"
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  1. Stifter werden
  2. Zustiftung

Heute noch Stifter werden

Stifterinnen und Stifter müssen keine Millionäre sein.

Bereits ab 5.000 Euro können Sie sich auf einmalige und nachhaltige Weise als Zustifter/in in eva’s Stiftung einbringen. Das Einzige, was es dazu braucht, ist der in 5 Minuten ausgefüllte Zeichnungsbrief, den Sie an uns senden.

Sie finden ihn hier als pdf-Datei zum herunterladen oder als Anhang zu unserer Stiftungsbroschüre.

Zustiftung in Themenfonds

Vier Themenfonds und einen Fonds "Wo am Nötigsten" gibt es, in welchen Ihre Zustiftung wirken kann. Folgende Möglichkeiten haben Sie:

  • Zustiftung „Wo am Nötigsten“
  • Fonds für Menschen in Armut und Wohnungsnot
  • Fonds für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Fonds für ältere Menschen
  • Fonds für Menschen mit seelischen Erkrankungen

Doch unabhängig davon, welcher Fonds Ihr Herz am meisten berührt, Sie haben eine Gewissheit: Die Erträge aus Ihrer Zustiftung kommen zielgenau und Jahr für Jahr verlässlich an.

eva's Stiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung und lebt vom Miteinander. Als Stifter oder Stifterin werden Sie daher jedes Jahr zur Stifterversammlung eingeladen. Sie

  • wählen Mitglieder des Kuratoriums,
  • können selber ins Kuratorium gewählt werden,
  • erhalten den Jahresbericht des Vorstandes,
  • erfahren aus erster Hand und direkt von Praktikern der Sozialarbeit über die Wirkung der von uns geförderten Projekte und
  • können uns wichtige Anregungen zur Weiterentwicklung der Stiftung geben.

Wenn Sie sich noch heute entscheiden, Stifterin bzw. Stifter zu werden, können sie bereits in wenigen Tagen Ihre Stifterurkunde in Händen halten.

Besonders attraktiv: Wenn Sie bereits Zustifter sind, können Sie künftig jeden beliebigen Betrag zustiften und sind an keine Mindestsumme gebunden.

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Stiftung der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart