Die Mitglieder des Kuratoriums wurden zuletzt bei der Stifterversammlung 2022 gewählt bzw. vom Vorstand benannt. Ihre sechsjährige Amtsdauer geht bis 2028. Derzeit amtiert das vierte gewählte Kuratorium. Zwei Kuratoriumsplätze (je von der Stifterversammlung und vom Vorstand zu benennen) sind derzeit unbesetzt.
Christian Wittwer, Stuttgar (Vorsitzender)
- 4. Wahlperiode (ab 2007), via Vorstand -
Prof. Dr. Ulli Arnold, Würzburg
- 1. Wahlperiode (ab 2022), via Vorstand -
Prof. Dr. Albrecht Bach, Stuttgart
- 1. Wahlperiode (ab 2022), via Stifterversammlung -
Heide Gretsch, Stuttgart
-1. Wahlperiode (ab 2022), via Stifterversammlung -
Dr. Thilo Rothe, Stuttgart
- 1. Wahlperiode (ab 2022), via Stifterversammlung -
Bernhard Schumacher, Stuttgart
- 1. Wahlperiode (ab 2022), via Vorstand -
Karin Stellwaag, Stuttgart
- 3. Wahlperiode (ab 2010), via Stifterversammlung -
Dr. Brigitte Thamm, Stuttgart
- 2. Wahlperiode (ab 2022), via Vorstand -
Unser Kuratorium ist eine Besonderheit und spiegelt den Anspruch wieder, eine "diakonische Bürgerstiftung" zu sein. Bei eva's Stiftung endet das Engagement der Stifterinnen und Stifter nicht mit der Überweisung. Sowohl bei der Stifterversammlung als auch bei der Besetzung des Kuratoriums findet ein enger Austausch statt, wird die Stiftung geprägt.
Das Kuratorium besteht aus bis zu 10 Personen. Es wird jeweils zur Hälfte vom Vorstand und von der Stifterversammlung gewählt. Damit ist sichergestellt, dass die Sichtweise und die Erfahrung von Stiftern die Arbeit des Kuratoriums prägen. Das Kuratorium berät den Vorstand, wirkt bei der Auswahl der Förderprojekte mit und entlastet formal den Vorstand. Die Arbeit des Kuratoriums findet ehrenamtlich statt.
Das Kuratorium von eva's Stiftung trifft sich im Regelfall zweimal jährlich zu einer Sitzung.
Frühjahrssitzung
Im März berät das Kuratorium über die beim Vorstand eingegangenen Anträge auf Projektförderung. Der Vorstand hat dabei eine Vorauswahl getroffen und stellt diese dem Kuratorium zur Diskussion vor.
Das Kuratorium berät diese Auswahl intensiv und schlägt dann dem Vorstand eine Förderliste zur endgültigen Beschlussfassung vor.
Sommersitzung
Direkt vor der Stifterversammlung (Juni/Juli) trifft sich das Kuratorium zum zweiten Mal. Schwerpunkte sind bei dieser Sitzung:
- a) Bericht und Beratung des Jahresabschlusses
- b) Feststellung des Jahresergebnisses und Ergebnisverwendung
- c) Entlastung des Vorstandes
- d) Wahl des Wirtschaftsprüfers für das laufende Jahr
§9 Kuratorium (Zusammensetzung, Aufgaben)
(1) Das Kuratorium besteht aus im Regelfall mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern, wovon mindestens die Hälfte aus den Reihen der Stifter/innen bestehen soll.
(2) Vorstand und Stifterversammlung können jeweils bis zu fünf Kuratoriumsmitglieder berufen.
(3) Die Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums muss einer der Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören.
(4) Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist ausgeschlossen für Personen, die im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bei den in §2 Absatz (2) – (6) genannten Einrichtungen und Unternehmen beschäftigt sind..
(5) Die Amtszeit des Kuratoriums beträgt 6 Jahre. Erneute Berufung ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt das Kuratorium bis zur Berufung des neuen Kuratoriums im Amt.
(6) Mitglieder des Kuratoriums können jederzeit aus wichtigem Grund vom berufenden Gremium abberufen werden. Das betroffene Mitglied hat jedoch zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme.
(7) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte seine/n Vorsitzende/n und seine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
(8) Das Kuratorium berät und unterstützt den Vorstand bei seiner Tätigkeit. Seine Aufgaben sind insbesondere:
- die Beratung über den vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplan;
- die Feststellung des Jahresabschlusses;
- die Entlastung des Vorstandes;
- den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks entgegen zu nehmen;
- den Vorstand bei der Weiterentwicklung der Förderpolitik unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, politischer und kultureller Veränderungen zu unterstützen;
- Zustiftungen und Zuwendungen durch geeignete Maßnahmen in Absprache mit dem Vorstand zu gewinnen;
- die Arbeit der Stiftung in Absprache mit dem Vorstand öffentlich darzustellen.
(9) Das Kuratorium soll sich mindestens zu einer ordentlichen Sitzung jährlich zusammenfinden. Die Einladung erfolgt durch den Stiftungsvorstand. Eine außerordentliche Sitzung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Kuratoriums dies verlangen.
§10 Geschäftsgang des Kuratoriums
(1) Die Beschlüsse des Kuratoriums werden in Sitzungen gefasst.
(2) Die Einladung zur Kuratoriumssitzung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich unter Angabe der Tagesordnung, wobei zwischen dem Tag der Absendung der Ladung und dem Tag der Sitzung – beide nicht mitgezählt – 14 Tage liegen müssen.
(3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden des Kuratoriums, ersatzweise der oder des stellvertretenden Vorsitzenden.
(4) Die Vorstandsmitglieder und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer nehmen an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil, so weit das Kuratorium nicht im Einzelfall etwas anderes beschließt.
(5) Über die Sitzung des Kuratoriums ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten. Die Kuratoriums- und Vorstandsmitglieder erhalten jeweils eine Kopie.
(6) Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.