Anträge an die Stiftung
eva's Stiftung fördert in fast allen Lebensbereichen. Allerdings ist die Förderung auf Projekte und Maßnahmen der Evangelischen Gesellschaft und ihrer Tochter-Gesellschaften beschränkt.
Anträge von anderen gemeinnützigen Organisationen oder von Privatpersonen können wir daher nicht annehmen.
Dies ist in unserer Satzung festgelegt und daher auch nicht verhandelbar.
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§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist insbesondere die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der
· Jugendhilfe,
· Altenhilfe,
· Beratung und Betreuung psychisch Kranker,
· Seelsorge,
· Wohnungslosenhilfe,
· Beratung und Betreuung ausländischer Bürger,
· Hilfe für Menschen mit Behinderung,
· Krankenpflege,
· Sozial- und Lebensberatung,
sowie die Förderung evangelischen Schrifttums.
(2) Der Stiftungszweck wird vorrangig erreicht durch die Förderung Dritter, insbesondere von
· Maßnahmen und Einrichtungen der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart;
· Maßnahmen und Einrichtungen, an denen die Evangelische Gesellschaft Stuttgart direkt oder indirekt beteiligt ist;
· sonstigen Maßnahmen und Einrichtungen Dritter oder die Vergabe von Preisen, die jedoch nicht in Konkurrenz zu Maßnahmen der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart durchgeführt werden sollen.