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"eva's Stiftung"
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  1. Förderprojekte
  2. Anträge an die Stiftung

Anträge an die Stiftung

eva's Stiftung fördert in fast allen Lebensbereichen. Allerdings ist die Förderung auf Projekte und Maßnahmen der Evangelischen Gesellschaft und ihrer Tochter-Gesellschaften beschränkt.

Anträge von anderen gemeinnützigen Organisationen oder von Privatpersonen können wir daher nicht annehmen.

Dies ist in unserer Satzung festgelegt und daher auch nicht verhandelbar.

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§2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist insbesondere die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der
· Jugendhilfe,
· Altenhilfe,
· Beratung und Betreuung psychisch Kranker,
· Seelsorge,
· Wohnungslosenhilfe,
· Beratung und Betreuung ausländischer Bürger,
· Hilfe für Menschen mit Behinderung,
· Krankenpflege,
· Sozial- und Lebensberatung,
sowie die Förderung evangelischen Schrifttums.

(2) Der Stiftungszweck wird vorrangig erreicht durch die Förderung Dritter, insbesondere von
· Maßnahmen und Einrichtungen der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart;
· Maßnahmen und Einrichtungen, an denen die Evangelische Gesellschaft Stuttgart direkt oder indirekt beteiligt ist;
· sonstigen Maßnahmen und Einrichtungen Dritter oder die Vergabe von Preisen, die jedoch nicht in Konkurrenz zu Maßnahmen der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart durchgeführt werden sollen.

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Stiftung der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart