Der Stiftungsstock wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend sicher und langfristig angelegt. Neben Renditegesichtspunkten darf die Stiftung bei der Anlage des Stiftungsvermögens auch soziale, ökologische und ethische Kriterien berücksichtigen. Das Kuratorium wacht über die Mittelanlage.
Der Anlageausschuss, dem auch Vorstand und Geschäftsführer der Stiftung angehören, trifft die Anlageentscheidungen auf Basis der Anlagerichtlinien.
Damit die Stiftungsmittel nicht an Wert verlieren, nehmen wir Jahr für Jahr einen so genannten Inflationsausgleich vor. Dabei wird aus den Erträgen ein Anteil dem Stiftungskapital zugeführt. Maximal ist dies ein Drittel der Erträge.
Ja, jede einzelne Zustiftung macht einen Unterschied. Denn aus jeder Zustiftung erwachsen Zinserträge, welche für Maßnahmen und Projekte zur Verfügung stehen. Bisher war in jedem Jahr die Höhe der beantragten Mittel weit höher, als die Unterstützung, welche wir geben konnten.
Stiften ist eine persönliche Sache. Richtig vererben können Sie Ihren Platz in der Stiftung und der Stifterversammlung daher nicht. Aber mehrfach haben die Erben von Stiftern das segensreiche Werk mit einer eigenen Zustiftung fortgeführt – häufig mit einem Hinweis auf das Angedenken an den verstorbenen Stifter.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Und diese stehen unveränderlich in der Stiftungssatzung in §2 festgeschrieben (s. Seite 22). Vorstand und Kuratorium sind selbstverständlich ehrenamtlich tätig, so dass außer Bankgebühren nur geringe Verwaltungskosten anfallen.
Bei der jährlichen Stifterversammlung berichten wir über jedes einzelne geplante Projekt. Mitarbeitende aus den Diensten der eva erzählen aus bereits geförderten Maßnahmen. Und Vorstand, Kuratorium und Geschäftsführer stehen Ihnen bei Fragen Rede und Antwort. Da die Teilnahme an der Stifterversammlung nicht allen Stiftern möglich ist, erhalten alle Stifter ein ausführliches Protokoll der Sitzung.