Einen Fonds stiften
Zustiftungen ab 25.000 Euro können in Form eines Stifterfonds wirken. Dabei können Sie als Fonds-Stifter im Rahmen der Stiftungssatzung einen ganz konkreten Zweck benennen, welcher aus den Erträgen gefördert werden soll.
Angedenken bewahren und Tradition begründen
Ein Stifterfonds ist noch stärker sichtbar, als dies eine „normale“ Zustiftung ist. Ihr Stifterfonds kann auch einen Namen tragen. Dies kann Ihr eigener Name sein oder aber beispielsweise der Name eines bereits verstorbenen Angehörigen. Auf diesem Weg können Sie mit Ihrem Fonds den Namen Ihrer Familie erhalten oder das Angedenken an Menschen, welche Ihnen viel bedeutet haben, bewahren.
Sie können Ihren Fonds lebendig halten
Solch ein Stifterfonds kann sehr lebendig sein. Sie können Ihren Stifterfonds jederzeit und in jeder beliebigen Höhe aufstocken. Sie können zum Beispiel anlässlich Ihres Geburtstages um Spenden und Zustiftungen in den Fonds bitten oder Jahr für Jahr eine kleine Summe dazugeben.
Fonds-Vereinbarung
Wenn Sie besondere Wünsche zur Ausgestaltung Ihres Fonds haben, dann werden wir diese in einer Fonds-Vereinbarung festschreiben. Diese gilt dann parallel zur Stiftungssatzung und kann Regelungen enthalten, wie die Mittel zu vergeben sind, wie das Kapital anzulegen ist, ob ein Inflationsausgleich erfolgen soll etc.
Häufige Fragen
Wie wird das Geld angelegt?
Die Mittel eines Fonds werden – sofern nicht anders vereinbart – gemeinsam mit den sonstigen Geldern der Stiftung angelegt. Dies spart Bank-Gebühren und ermöglicht bessere Konditionen bei der Anlage.
Was geschieht, wenn ein Projekt wegfällt, welches aus einem Stifterfonds gefördert wird?
Ist die vorgesehene Förderung durch einen Fonds nicht mehr möglich, so werden die Erträge dieses Fonds für andere satzungsgemäße Zwecke der Stiftung verwendet, welche möglichst dicht am ursprünglichen Fonds-Zweck liegen.
Können meine Angehörigen den Fonds „erben“?
In einer Fonds-Vereinbarung kann beschlossen werden, dass die Rechte des Fonds-Stifters auf seine Erben (oder eine andere von ihm benannte Person) übergehen.
Wer bestimmt, was mit dem Ertrag des Fonds geschieht?
In der Regel bestimmt der Vorstand der Stiftung in enger Abstimmung mit dem Kuratorium darüber, wie die Erträge der Stiftung verwendet werden. In der Fonds-Vereinbarung kann aber festgehalten werden, dass der Fonds-Stifter ein Vorschlags- oder Mitbestimmungsrecht für diese Fonds-Erträge hat.
Die Stiftung eines Fonds ist einfach:
Das Einzige, was es für die Errichtung eines Fonds ohne Fondsvereinbarung braucht, ist der in 5 Minuten ausgefüllte Zeichnungsbrief, den Sie an uns senden. Sie finden ihn hier als pdf-Datei zum herunterladen oder als Anhang zu unserer Stiftungsbroschüre.
Sie können darin den Zweck des Fonds benennen (oder einfach "Wo am Nötigsten" ankreuzen) und dem Fonds einen Namen verleihen.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einem Stifterfonds vertrauensvoll an den Geschäftsführer von eva’s Stiftung, Kai Dörfner. Er kann Ihre Fragen beantworten und entwirft mit Ihnen – sofern gewünscht – eine ganz individuelle Fonds-Vereinbarung.