Anlagerichtlinien von eva's Stiftung
Präambel
Das Stiftungsvermögen ist gemäß §4 der Stiftungssatzung von eva’s Stiftung in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Es ist im Hinblick auf den Stiftungszweck sicher und Ertrag bringend anzulegen. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Neben Renditegesichtspunkten sollen bei der Anlage des Stiftungsvermögens im Wesentlichen soziale, ökologische und ethische Kriterien berücksichtigt werden (analog §4, Abs. 4 der Stiftungssatzung).
Anlagestrategie
Die Anlagestrategie steht in dem Zielkonflikt zwischen einer sicheren Geldanlage und einer möglichst hohen Rendite zur Finanzierung der Stiftungsarbeit. Daher ist bei der Vermögensanlage darauf zu achten, dass Rentabilität (Festlegen der erwartenden Rendite), Sicherheit (Festlegen des akzeptierten Risikos) und Liquidität (Festlegen der angestrebten Erträge und Ausschüttungen) in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Die Stiftung strebt an, die Kaufkraft ihres Vermögens durch die jährliche Zuführung einer freien Rücklage in Höhe der Inflationsrate zu erhalten.
Das Vermögen soll nach dem Grundsatz der Risikomischung durch Erzielen laufender Zins- und Ausschüttungserträge zum Erfüllen des Stiftungszwecks angelegt werden.
Die wesentlichen Kriterien für eine Investitionsentscheidung sollten sein:
- Wertstabilität
- Nachhaltigkeit
- Einhalten nachhaltiger, sozialer, ökologischer und ethischer Kriterien
- Ertrags- bzw. Ausschüttungsquote
- Liquidität, die gestaffelt kurz-, mittel- und langfristig zur Wiederanlage verfügbar ist
Bei der Auswahl der Assetklassen ist deshalb besondere Sorgfalt geboten.
Die Anlage unterliegt deshalb einem Nachhaltigkeitsfilter, d.h., dass bestimmte Ausschlusskriterien angelegt werden müssen.
Ausschlusskriterien
Sie beziehen sich auf Unternehmen, Staaten und Geschäftsfeldern deren Aktivitäten den sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien der Stiftung widersprechen. Dazu zählen insbesondere folgende Geschäftsfelder:
- Alkohol
- Atomenergie
- Embryonenforschung
- Gewaltverherrlichende Videospiele
- Glücksspiele
- Gentechnik
- Pornografie
- Rüstungsgüter
- Tabak
Ausgeschlossen sind ebenfalls kontroverse Geschäftspraktiken wie
- Kinderarbeit
- Korruption
- Kontroverses Umweltverhalten
- Verstoß gegen Menschenrechte
Risikoklassen
Grundsätzlich werden fünf Risikoklassen benannt:
- Konservativ: Substanzerhaltung, hohe Sicherheits- und Liquiditätsbedürfnisse mit nur geringer Renditeerwartung, Stabilität und kontinuierliche Entwicklung der Anlage gewünscht; Toleranz gegenüber geringen Kursschwankungen.
- Risikoscheu: Sicherheitsbedürfnisse überwiegen Liquiditätsbedarf und Renditeerwartung, höhere Rendite als bei konservativer Risikobereitschaft gewünscht; Toleranz gegenüber geringen bis mäßigen Kursschwankungen.
- Risikobereit: Sicherheit und Liquidität werden höheren Renditeerwartungen untergeordnet; Langfristig rendite-/kursgewinnorientiert. Toleranz gegenüber geringen bis mäßigen Kursschwankungen und ggf. Kapitalverlusten.
- Spekulativ: Streben nach kurzfristig hohen Renditechancen überwiegt Sicherheit- und Liquiditätsaspekte. Inkaufnahme von erheblichen Kursschwankungen und Kapitalverlusten.
- Hoch spekulativ: Nutzung höchster Renditechancen bei hohem Risiko unter Inkaufnahme von Totalverlusten.
Die Risikoklassen „Spekulativ und Hoch spekulativ“ sind bei der Anlage ausgeschlossen.
Unter Berücksichtigung der Risikoklassen und um das Stiftungsvermögen genauer zu strukturieren, werden folgende Assetklassen angestrebt:
- Anleihen/Rentenfonds/Sparbriefe
- Mischfonds (Aktien/Renten)
- Immobilien
- Aktien/Aktienfonds
- Darlehen an eva-Gruppe bis zu ca. 1/3 des Stiftungsvermögens
- Beteiligung/Genussscheine/Private Equity
- Immobilienfonds (geschlossen und offen)
- Festgelder/Liquidität
Die Anlage mit Substanzwerten, wie Mischfonds, Spezialfonds, Aktien/Reits/Aktienfonds dürfen 30 % des Anlageportfolios nicht überschreiten. Unterschreitungen bzw. Überschreitungen auf Grund von Kursänderungen führen nicht automatisch zu einer Umschichtung, müssen aber mittelfristig beachtet werden.
Anlagerahmen
- Die Anlage in festverzinsliche Wertpapiere erfolgt grundsätzlich in Euro.
- Die Emittenten sollten ein Rating von mindestens AA- (nach S+P Index) oder eine vergleichbare Bonität aufweisen.
Wahl des Bankinstitutes bzw. der Kapitalanlagegesellschaft
Die Wahl der Bankinstitute bzw. Kapitalanlegergesellschaften mit denen die Stiftung zusammenarbeitet, unterliegt ebenfalls ethischen Kriterien. Daher sollten Banken, die mit Unternehmen verflochten sind, die nicht den nachhaltigen ethischen und sozialen Kriterien der Stiftung entsprechen, nicht unsere Partner sein. Geeignete Partner sind insbesondere Banken, die einen genossenschaftlichen Hintergrund haben und Banken, die sich auf nachhaltige Anlagestrategie festgelegt haben.
Organisation der Vermögensverwaltung
Die Organisation, Steuerung, Kontrolle der Vermögensanlage verantwortet der Vorstand der Stiftung. In der Regel behandelt er die damit zusammenhängenden Fragen mindestens 1-mal pro Quartal in einer Vorstandssitzung, die von dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied der Stiftung inhaltlich vorbereitet wird.
Der Vorstand lässt die Anlagenrichtlinien auf Änderungsbedarf prüfen und informiert ggf. den Anlagenausschuss/das Kuratorium der Stiftung über das Ergebnis.
Bei seinen Anlageentscheidungen wird der Vorstand vom Geschäftsführer und einem Anlagenausschuss beraten. Dieser setzt sich neben dem Vorstand der Stiftung aus mindestens zwei weiteren Personen zusammen, die aus ihrem beruflichen Umfeld entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen besitzen oder während ihrer früheren aktiven Berufstätigkeit erworben haben.
Die Vermögensverwaltung kann im Rahmen einer Eigenverwaltung durch die Stiftung oder durch die von der Stiftung beauftragte Dritte folgen. Bei der Verwaltung ist Sparsamkeit geboten.
Für das Einhalten der sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien werden öffentlich zugängliche Informationsquellen und Informationen spezialisierter Ratingagenturen und Banken genutzt (z.B. die Anlagekriterien und der Nachhaltigkeitsfilter der Bank für Kirche und Diakonie).
Anlagenausschuss
Die Mitglieder des Anlagenausschusses werden vom Vorstand berufen. Im Rahmen mindestens 2-mal jährlich stattfindender Anlagenausschusssitzungen sind die erzielten Ergebnisse der zurückliegenden Berichtsperiode darzulegen und Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung des Finanzanlagevermögens zu geben. Der Anlagenausschuss gibt dem Vorstand Empfehlungen für die zukünftige Anlage des Vermögens.
Dokumentation
Die Anlagenentscheidungen sind transparent und nachvollziehbar. Sie sind durch Protokoll zu dokumentieren.
Beschlossen am 05.12.2017