Stifter eines Fonds
Ein Stiftungsfonds ist eine Art von Sondervermögen innerhalb des Stiftungsvermögens. Wenn wir eine Stiftung als Haus ansehen, dann wäre ein Stiftungsfonds eine Art von Eigentumswohnung innerhalb dieses Hauses „Stiftung“.
Die Besonderheit liegt darin, dass den Stiftern eines Fonds zwei besondere Rechte eingeräumt werden:
Als Stifter/in eines Fonds können Sie diesem einen Namen geben. Zum Beispiel: „Max Mustermann-Fonds für die berufliche Förderung junger Menschen“ könnte so ein Fonds heißen.
Für Stifter, welche ihre Gabe gerne mit einem Namen verbinden möchten, ist dies eine attraktive Möglichkeit.
Aus dem Beispiel klang es schon heraus: Fonds werden öfters zweckbestimmt errichtet. eva's Stiftung deckt weite Teile der Palette sozialen Handelns ab. Mittels eines Fonds können Sie beispielsweise einen einzelner Aspekt aus dieser Palette gezielt unterstützten, den Förderzweck festlegen. Also im vorliegenden Beispiel die berufliche Förderung junger Menschen, nicht aber die mildtätige Unterstützung Wohnungsloser.
Ein Stiftungsfonds kommt einer eigenen Stiftung schon relativ nahe. Sie können einen Namen vergeben und einen Zweck bestimmen. Damit endet auch schon Ihre Verpflichtung! Im Gegenzug können Sie dafür eine Rechenschaft einfordern, was nun konkret aus Ihrem Fonds gefördert wurde. Eine eigene Satzung ist bei einem Fonds nicht erforderlich.
Die Stiftung eines Fonds ist einfach!
Bereits ab 25.000 Euro können Sie sich auf einmalige und nachhaltige Weise als Stifter/in eines Fonds in eva’s Stiftung einbringen. Das Einzige, was es dazu braucht, ist der in 5 Minuten ausgefüllte Zeichnungsbrief, den Sie an uns senden. Sie finden ihn hier als pdf-Datei zum herunterladen oder als Anhang zu unserer Stiftungsbroschüre.
Sie können darin den Zweck des Fonds benennen (oder einfach "Wo am Nötigsten" ankreuzen) und dem Fonds einen Namen verleihen.



Impressum
Druckversion
Kontakt